Heimatgeschichte wird lebendig vermittelt
Wie kann man trockene Studien zur Regionalgeschichte anschaulich und spannend vermitteln? Klaus Huber, der Vorsitzende des SEN, hatte dazu einen glücklichen Einfall: Am 22.01.2009 stellte er vor einem sehr interessiertem Publikum seine Präsentation zur "Geschichte der kurtrierischen, oranien-nassauischen und sayn-hachenburgischen Grenzsteine an der Ortsgrenze Rothenbach zu den Nachbargemeinden Langenhahn, Bellingen und Wölferlingen" im Kleinen Haus von Rothenbach vor.
Die Präsentation, die nun auch auf CD erhältlich ist, lädt zu einem virtuellen Spaziergang entlang der Grenzsteine ein, die nun jeder interessierte zu Hause am PC erleben kann.
Die CD kann geordert werden. Füllen Sie dazu einfach das Formular auf der Kontaktseite aus und wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Eine Übersicht über das, was Sie auf der CD erwartet haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Außer den historischen Unterlagen finden Sie auf der interaktiven CD auch noch hochauflösende und aussagekräftige Bilder der Fundorte sowie der Steine.
Die Nr. 02 an der Grundstücksgrenze des ersten Hauses in Hintermühlen, süd-östlich der Bundesstraße 255, befindet sich heute noch in einem recht guten Zustand.
Bei der Betrachtung dieser Grenzsteine muss man sich gedanklich in die Zeit der
Grenzversteinung zurückversetzen, weil man die Steine damals so aufgestellt hat,
dass man immer von einem Stein aus den nächsten Stein erkennen konnte.
Daraus lässt sich dann leicht ableiten, dass die Landschaft damals erheblich anders als heute ausgesehen haben muss. Ziemlich sicher darf man davon ausgehen, dass es damals viel weniger Wald gab, als
dieses heute der Fall ist, weil zum einen die zunehmende Besiedelung der Landschaft zu dieser Zeit natürlich hauptsächlich unter Verwendung von Holz für die hier üblichen Fachwerkbauten erfolgte und
die stark gestiegene Nachfrage nach Holz für Heiz- und Kochzwecke und auch für die Eisenverhüttung das Ihre dazu beitrugen, dass die Ressourcen seit dem Hochmittelalter sehr stark in Anspruch
genommen waren und andererseits auch der stark angestiegene Bedarf an Lebensmitteln für immer mehr Menschen es erforderlich machten, dass mehr landwirtschaftliche Fläche geschaffen werden musste.
Mehr landwirtschaftlich nutzbare Fläche konnte jedoch nur geschaffen werden, indem man Wald rodete.
So war man in eine Zwickmühle geraten, die es dann sogar erforderlich machte, den Fortbestand und Zuwachs des unbedingt notwendigen Waldes durch Aufforstungen und Bewirtschaftung durch Förster
sicherzustellen und man andererseits sogar durch herrschaftliche Verordnungen versuchte, den Verbrauch von Holz für den Wohnungsbau einzuschränken, indem man vorschrieb, dass das Keller- und
Erdgeschoß der Häuser aus Steinmaterial zu erstellen sei.
Wenn wir uns nun den Stein Nr. 02 genauer ansehen, stellen wir fest, dass man an Hand dieser Steine auch erkennen konnte, an welcher Grenze man sich befand.
Stehen wir nämlich süd-westlich dieses Steines, erkennen wir das eingemeißelte CT für CurTrier, schauen wir auf die gegenüberliegende Seite, sehen wir NO für Nassau-Oranien. Hierbei ist sehr
interessant, dass im Protokoll über die Steinsetzung vermerkt wurde, dass „durch Versehen des Steinhauers der Vorschrift zuwieder das O hinter der N gesetzt worden, indem das O vor der N stehen und
also Oranien-Nassau heißen soll".
Das Fürstentum hieß nämlich Oranien-Nassau und nicht Nassau-Oranien.
Nach Westen, schräg über die heutige Bundesstraße 255, kommen wir zur Nr. 03.
Schon damals ging hier ein Verbindungsweg zwischen Rothenbach und Hintermühlen über die Grenze, was aus anderen Unterlagen hervorgeht. Jedoch ist in dem Protokoll über die Steinsetzung vom 23.
September 1780 vermerkt, dass der Stein Nr. 02 „im alten Grenz-graben" steht und die Linie zum Stein Nr. 03 „sich der Hecke nach ziehet". Mit der Hecke war natürlich die Grenzhecke gemeint, mir der
Grenzgraben zusätzlich gesichert war.
Aus den alten Karten um 1800 läßt sich zwar erkennen, dass eine Wege-Verbindung zwischen Hintermühlen und Pfeifensterz bestand, dabei hat es sich aber wohl nur um einen einfachen Weg gehandelt, da im
Protokoll über die Steinsetzung noch nicht einmal eine Straße erwähnt wird, obwohl die Grenze unzweifelhaft diesen Verbindungsweg überquert haben muss.
Die Nr. 04 steht heute noch auf dem Original-Standplatz und ist noch recht gut erhalten. Sehr auffallend ist hierbei die Nähe der einzelnen Grenzsteine.
Offensichtlich war es hier notwendig, einen nicht eindeutig erkennbaren Grenzverlauf anzuzeigen, sonst hätte man sich sicherlich diesen Stein sparen können, weil - von hier aus wurde der heute leider nicht mehr vorhandene Stein
Nr. 05 lt. Protokoll in einer Entfernung von nur 24 Ruthen und 3 ½ Schuh „der Viehtrift hinauf in die Heege vor der Hard“ gesetzt, was eigentlich eine fast gerade Linie vom Stein Nr. 03 zum Stein Nr. 05 bedeutete.
Hier findet man im Protokoll eine weitere interessante Erklärung, nämlich:
„Von diesem 5ten Stein befindet sich etwas linker Hand herauf der alte Gränzstein, so auf einer Seite mit dem Churtrierischen Wappen, auf der anderen Seite mit N.D. bezeichnet ist, auf dem alten Bötzgen in einer Distanz von 17 Ruthen 5 ½ Schuh.“
Den alten Grenzstein hat man damals also in die neue Grenzversteinung integriert.
Dieser alte Grenzstein wurde in den Grenz-Streitigkeiten der Rothenbacher mit den Hintermühlener immer als „der alte bewappnete Lauferstein“ bezeichnet.
Leider fehlt auch dieser Stein, der in Urkunden von 1741 bereits als „alt“ und „bewappnet“ beschrieben wurde, also das kurtrierische Wappen getragen hat und aus der Zeit stammte, als das Nachbarland – und damit Hintermühlen - „diezisch“ war, also zu Nassau-Diez gehörte.
Zur Klärung der Grenzstreitigkeiten im Bereich der späteren Grenzsteine Nr. 04 bis
07 sind viele Verhandlungen und Ortsbesichtigungen notwendig gewesen.
Von den Schwierigkeiten, eine einvernehmliche Lösung zu finden, zeugen die
aufgenommenen „Risse“ der beauftragten Geometer.
Die Nr. 06 wurde „an die Hecke, welche das Elsinger Feld von der Wies scheidet“ gesetzt.
Damit ist klar, dass bis hier hin noch die alte Grenzhecke stand und diese Hecke
( Heege ) die Grenze angezeigt hat.
Ziemlich klar ist hiermit dann auch, dass die ehemalige Siedlung „Elsingen“ in unmittelbarer Nähe gelegen haben muss. Da es sich jedoch nie um eine größere
Ansiedlung gehandelt hat und der Ort bereits im 16. Jahrhundert als „wüst“ bezeichnet wurde, hat es sich wohl nur um eine relativ kurzzeitige Besiedelung gehandelt. Aus welchen Gründen die Bewohner ihre Anwesen damals aufgegeben haben, ist nicht bekannt. Die Klärung, wo genau sich die „Feuerstellen“ befunden haben, dürfte kaum mehr möglich sein, denn in dem Bereich, der in alten Flurkarten die Bezeichnung „Elsingen“ trägt,
hat die Ortsgemeinde Rothenbach
in 1958 einen Sportplatz anlegen lassen. Dadurch dürfte dieses Gelände so gründlich verändert worden sein, dass Grabungen wohl keine große Aussicht auf Erfolg versprechen.
Heute befindet sich der Stein mit der Nr. 06 an der Grenze zu einem völlig verwilderten ehemalingen Hausgarten.
Von diesem Stein aus biegt die Grenze in süd-westliche Richtung ab und umgeht damit den Bereich „Einhaus“, den heutigen Ortsteil von Hintermühlen. In der Zeit der Grenzversteinung stand hier wirklich nur ein einziges Haus, das in alten Karten als „Weißes Haus“ bezeichnet wurde.
Die Nr. 07 sucht man heute leider vergeblich. Der Standpunkt befand sich aber etwa dort, wo der Wirtschaftsweg aus Hintermühlen unterhalb des Wasserbehälters vorbei in süd-westlicher Richtung auf den Fichtenhochwald trifft.
Der Stein Nr. 08 steht „den Berg hinauf“ heute recht verborgen im Wald. Ab hier lässt sich der alte Steinwall noch recht gut verfolgen. Dieser Bereich in der Gemarkung Rothenbach wird im Volksmund heute noch „Kreuzwinkel“ genannt.
Diese Bezeichnung deutet darauf hin, dass an dieser Stelle das Kreuz gestanden hat, von dem aus zum Tode Verurteilte in Begleitung durch einen Priester ihren letzten Gang zum Galgen antreten mussten.
Zwischen der Nr. 08 und der Nr. 09 queren wir heutzutage die L 304, die von Langenhahn nach Wölferlingen führt. Diese Straße heißt im Volksmund „Neue Straße“, weil sie erst in 1876/77 neu trassiert und angelegt wurde.
Der Stein mit der Nr. 09 befand sich in der westlichen Böschung der L 304 und war in früheren Jahren bei Holzrückearbeiten von seinem Standort entfernt worden und im Straßengraben zu liegen gekommen.
Ein zwischenzeitlich verstorbener Einwohner von Langenhahn, Herr Thiele, hat damals das Schicksal dieses alten Grenzsteines registriert.
Da Herr Thiele geschichtlich interessiert war, wollte er vermeiden, dass dieser historische Grenzstein verloren gehen könnte. Er hat diesen Stein zu seinem Anwesen in Langenhahn bringen lassen und hat ihn dort in seinem Rasen als Zierde aufgestellt.
Ausgerechnet dieser Stein war es aber, den Klemens Metzger, der Verfasser der rothenbacher Ortschronik, in früheren Jahren bereits fotografiert hatte und dessen Bild in der Chronik als Beispiel für die kurtrierischen Grenzsteine abgedruckt ist.
Der Naturschutzverein „Schutz Einheimischer Natur – SEN Rothenbach e.V.“, der sich auch um den Erhalt geschichtlich bedeutsamer Gegenstände sorgt, hat sich deshalb um diesen Stein bemüht.
Das Vorhaben des Vereines, diesen Stein als Denkmal auf dem rothenbacher Dorfplatz aufzustellen, wurde von den Erben des Herrn Thiele positiv aufgenommen.
Heute steht dieser Stein auf dem Dorfplatz in Rothenbach als Andenken an die geschichtlichen Vorgänge um die Festlegung der Grenzen – nicht nur zwischen Ortschaften, sondern gleichzeitig auch zwischen Fürstentümern und Grafschaften.
Das Bild von diesem Stein befindet sich auf der Umschlagseite.
Der nächste Stein mit der Nr. 10 ist leider nicht mehr vorhanden, aber an seinem Standort beginnt der Bereich, den man im Volksmund auch heute noch „Landschaad“, also Landscheide, nennt.
Damit kommt zum Ausdruck, dass es sich um die Grenze zwischen zwei „Ländern“ handelt. Und tatsächlich kann man ab hier über einen längeren Bereich noch die alte Grenzanlage an den Resten des Steinwalles erkennen.
Und an dieser Stelle hatte auch bereits früher ein „bewappneter“ Grenzstein gestanden, der aber laut dem Actum vom 23. September 1780 schon nicht mehr dort gestanden hat und der durch die neue Nr. 10 ersetzt wurde.
Dieser neue Stein hatte gleich 2 Fehler, nämlich die schon beschriebene Verwechslung des Landeskürzels NO; und zudem war auch noch „das 0 vor 1 gehauen“, also stand da die Nr. 01, obwohl da die 10 hätte stehen sollen.
Gleichzeitig war dies die Stelle, wo sich das „Salzer Gericht“ befand, d.h. hier hat der Galgen gestanden. Die Galgen waren damals immer auf einer erhöhten und gut sichtbaren Stelle errichtet, weil sie auch jedem Fremden sofort Furcht und Respekt einflößen sollten, sobald diese sich der Grenze näherten.
Die Nr. 11 steht auf dem höchsten Punkt im Distrikt „Schmitten“ und ist auch heute noch gut erhalten und –bis auf die weiße Bemalung – im Originalzustand.
Bei der Flurbezeichnung „Schmitten“ ist es naheliegend, dass diese Bezeichnung auf die uralte Art der Eisenverhüttung hinweist.
Bis zum ausgehenden Mittelalter, als dann schon regelrechte industrielle Verhüttung aufkam, war es nämlich üblich, dass Schmiede sich ihren Rohstoff „Eisen“ selbst erzeugen mussten. Das bedeutete, dass diese Leute es beherrschen mussten, eisenhaltiges Gestein zu erkennen und es dann auch zu verhütten.
Diese Art der Eisengewinnung wurde auch in unserer Gegend durch die Kelten bereits lange vor Christi Geburt angewandt und zwar durch sogenannte „Rennöfen“. Dabei handelte es sich um kleine „Hochöfen“, mit denen man in der Lage war, bereits 1.200 Grad Celsius zu erzeugen, was ausreichte, das Metall aus dem mineralischen Erz auszulösen.
Die Vermutung, dass in den „Schmitten“ tatsächlich geschmiedet wurde, wird erhärtet zum einen durch den aktuellen Fund eines Überrestes eines Rennofens im Distrikt Wetzstein, der nicht weit von hier entfernt liegt und zum anderen daraus, dass der in diesem Bereich vorhandene Basalt so eisenhaltig ist, dass Metallsuchgeräte auf diese Steine reagieren.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung „Schmitten“, woraus sich eine Mehrzahl erkennen lässt.
Auch dieses hat seinen Hintergrund in der Art dieser Verhüttung, weil man die Rennöfen nach Abschluß des Brennvorganges meist total zerschlagen musste, um an das Metall zu kommen, das nach unten aus dem Ofen „geronnen“ war.
Dadurch kam es zwangsläufig dazu, dass man ständig mit dem Standort dieser Öfen und auch der Schmieden wechseln musste und dadurch sich in einem Bereich nicht eine feste Schmiede nach unseren heutigen Vorstellungen befand, sondern eben viele Schmieden.
In den Augen der damaligen Menschen war die gesamte Tätigkeit des Schmiedes bis zum ausgehenden Mittelalter mit mystischer Verklärung und einem Anflug von Teufelswerk verbunden - stellte er doch aus unansehnlichen Steinen in teuflisch heißem Vorgang Eisen her, das er anschließend wiederum mit Hilfe von Feuer zu den wunderbarsten Kunstwerken, zu hilfreichen Werkzeugen oder aber auch zu den gefährlichsten Waffen schmieden konnte.
Die folgende Nr. 12 führt die Grenze an - zu linker Hand liegendem - terrassiertem Gelände vorbei, bei dem bisher noch völlig unklar ist, um welche Zeit diese Terrassen angelegt worden sind. Es war nämlich bereits eine Eigenart der Kelten, in der Nähe von Straßen geneigtes Gelände durch die Anlage von Terrassen für die Besiedelung und auch für die Landwirtschaft leichter nutzbar zu machen.
Diese Arbeitsweise wurde dann später auch durch die Germanen übernommen, weil man zu jeder Zeit versucht hat, möglichst ebene Flächen zu schaffen, weil dieses – vor allem in der Landwirtschaft – die Arbeit erleichterte.
Hochinteressant ist in diesem Zusammenhang, dass dieser Bereich in dem Protokoll zur Steinsetzung als „Zechenhahn“ bezeichnet wird.
Da eine Anlage zur Metallverhüttung als Ganzes als „Zeche“ und als „Hahn“ ein ansteigender Geländeabschnitt bezeichnet wird, könnte diese Bezeichnung die Bestätigung der Bedeutung des Namens der „Schmitten“ im Bereich des Grenzsteines Nr. 11 sein.
Bezüglich der Nähe zu einer Straße ist zu sagen, dass früher Fernstraßen konsequent die Wasserscheiden angehalten haben, damit eine dauerhafte Nutzbarkeit gewährleistet war.
Und hier befinden wir uns ganz in der Nähe von zwei westerwälder Wasserscheiden, über die zum einen die „Alte Poststraße“ von Altenkirchen aus über Hachenburg kommend Richtung Hahn ( heute Hahn am See ) und zum anderen die „rechte Landstraße“ von Neuwied aus über Wölferlingen kam und über Höhn Richtung Haiger lief.
Die folgenden, aber leider fehlenden, Nr. 13 und Nr. 14 leiten einen Bogen um das frühere Besitztum der Adligen von Zottenbach ein. Nach dem Aussterben dieses Geschlechtes des niederen Land-Adels fiel deren Besitz in den Bereich der Gemeinde Bellingen, wo es heute noch „Zottenbacher Feld“ oder umgangssprachlich
„Zattmerfeld“ heißt. Zum Standplatz des Steines mit der Nr. 14 wird im Protokoll vermerkt „an der Wiese, Thier Garten genannt“.
Diese Erläuterung gibt uns an, dass sich diese Wiese in keinem guten Zustand befand, weil der Ausdruck „Tiergarten“ bedeutet, dass man an dieser Stelle damals verendetes Vieh vergraben, also entsorgt hat. Meist geschah dieses in feuchten Gebieten, die sich einerseits nicht gut für die landwirtschaftliche Nutzung eigneten und wo andererseits bei jeder Witterung leicht ein Loch gefunden werden konnte, um schnell und einfach einen Tierkadaver loszuwerden.
Die Nr. 15 zeigt in etwa den Bereich an, an dem Kurtrier eine der Zufahrten zu der von Altenkirchen, Hachenburg über Lochum kommenden - und sehr nahe an der Gemarkung Himburg vorbei durch die wölferlinger Gemarkung gehende Landstraße - die „Alte Poststraße“ - durch einen Grabenaufwurf und ein Gebück gesperrt hatte, weil man die „Hohe Straße“ ( etwa heutige B 8 ) als Verbindung zwischen Köln und Frankfurt favorisiert hatte und den Schlenker von Altenkirchen über Hachenburg – wohl aus politischen Gründen - vermeiden wollte.
In 1673 versuchte Graf Salentin Ernst von Manderscheid-Sayn diese frühere, wichtige Verbindungsstraße wieder auszubauen, scheiterte aber am Wiederstand von Kurtrier. Auch 1679 wurde beim Kurfürsten zu Trier Klage darüber geführt, dass in Altenkirchen Fuhrwerke auf die „ordentliche Landstraße“ ( d.h. die „Hohe Straße“ ) genöthigt“ würden und „auch die ältesten Unterhanen sich nicht eines Zolls in Herschbach erinnern“ könnten. Hieraus ist erkennbar, mit welchem Druck Kurtrier versuchte, diese alte Straßenverbindung für den Fernverkehr unbenutzbar zu machen. Letztendlich hat man dieses auch geschafft, wie man heute an der Bedeutung der B 8 zwischen Köln und Frankfurt erkennen kann.
Von Rothenbach bzw. Himburg aus hatte man dadurch aber – zumindest als Fußgänger oder Reiter - eine relativ gute direkte Verbindung nach Hachenburg und von dort weiter Richtung Altenkirchen und Köln und auch in das Siegerland, weshalb diese Verbindung umgangssprachlich - unter Hinweis auf die dortige Eisenverhüttung – auch „Eisensteinsweg“ genannt wurde. Möglicherweise beinhaltete diese Bezeichnung aber auch einen Hinweis auf das in der hiesigen Gegend vorkommende eisenhaltige Basaltgestein. Und genau so gut war auch die Verbindung nach Süden Richtung Limburg und Frankfurt.
Bis zur Nr. 16 an der Spitze des in die rothenbacher Gemarkung ragenden ehemaligen Zottenbacher Besitztumes in der Gemeinde Bellingen folgen wir der bis zum Vergleich gültigen Grenze, die nach den Angaben des Freilinger Vertrages vom 16. Oktober 1779 „an dem Wetzstein auf der Seite nach Himburg zu“ verlaufen ist.
Hier werden wir sehr behindert durch einen starken Bestand an Schwarzdorn auf der ehemaligen himburger Viehweide und können uns mit etwas Fantasie ausmalen, wie undurchdringlich ein sogenanntes „Gebück“ aus dicht gepflanzten und miteinander verflochtenen Schwarzdorn-Sträuchern gewesen sein muß. Man darf davon ausgehen, dass es sich bei dem heute noch vorhandenen Bestand an Weißdorn um die Reste des alten Gebücks handelt.
Das Protokoll über die Steinsetzung gibt uns noch weitere interessante Hinweise,
wenn hier für den Bereich zwischen Stein Nr. 14 und Stein Nr. 16 gesagt wird:
„der Mauer und dem nach“. aufgeworfenen Graben
Hieraus ist erkennbar, wie massiv die Abgrenzung in diesem Bereich gestaltet war.
Aus einer alten Zeichnung ist erkennbar, dass sich westlich von Himburg ein „Thörgen“ also ein Törchen ( d.h. kleines Tor ) befunden hat.
Mit Sicherheit war dieses nur so groß, dass man als Fußgänger bzw. mit einem Stück Vieh hindurchkommen konnte, aber bestimmt nicht mit einem Fuhrwerk.
Zur Nr. 17 hin müssen wir nach Westen abbiegen und verlassen damit auch den Verlauf der alten Grenze, die hier nach Süden weiterlief und den östlichen Rand des „Wetzsteines“ angehalten hat.
Diese Richtungsänderung zeigt uns jetzt auch an, welchen Landgewinn dieser Grenzvergleich für die Gemeinde Himburg bedeutet hat.
Hier finden wir jedoch nur noch einen Sockelrest, der weiß gestrichen ist.
Zur Nr. 18 hin folgen wir nach Nord-Westen dem Rand des Waldbestandes und finden auch hier lediglich noch einen Sockelrest, der weiß gestrichen ist.
Am äußersten nord-westlichen Ende der ehemaligen Viehweide stand früher der Grenzstein Nr. 19, bei dem es sich um den sogenannten „Dreiherrenstein“ gehandelt hat.
Wenn wir näher kommen, sehen wir den gut erkennbaren – dreiseitigen – Stein jedoch nicht an der erkennbaren Grenze, sondern innerhalb der Viehweide an einer Quelle stehen.
An diesem Grenzpunkt stießen früher die Herrschaftsbereiche von Kurtrier, Oranien-Nassau und Sayn-Hachenburg aneinander, woher der Name Dreiherrenstein“ stammt. Dass der hier stehende Stein so gepflegt aussieht, hat seinen Grund darin, dass es sich bei diesem Stein nicht mehr um den Originalstein handelt, sondern dieser Stezusammen mit den Nr.’n 17 und 18 - vor über 50 Jahren einem sinnlosen Vandalismus zum Opfer gefallen ist. Da es sich aber um einen der besonderen „Dreiherrensteine“ handelte, hat ein Steinmetz namens Klemens Kohlhaas aus Rothenbach-Himburg in 1970 diesen Stein neu – nach altem Vorbild – geschaffen, ihn jedoch aus
Sicherheitsgründen nicht mehr auf dem sehr gefährdeten Original-Standplatz aufgestellt, sondern absichtlich in der Nähe des heute so genannten „Dreiherrn-Born“, der in Wirklichkeit seit alters her „Häusel-Born“ heißt.
Dieser Name „Häusel-Born“ gibt wiederum Anlaß, darüber nachzudenken, was der Name für einen Hintergrund hat – denn einen Hintergrund hatte der Name eines Brunnens immer.
Wegen der immensen Wichtigkeit einer verlässlichen und nahen Wasserversorgung
haben Brunnen schon immer einen Anlaß geboten, sich in der Nähe niederzulassen.
Verstreut auf dem Gelände der ehemaligen himburger Viehweide, die damals „Häusel-Wiese“ genannt wurde, finden sich etliche Geländeformationen, die nicht natürlichen Ursprungs sein können und auf eine eventuelle zeitweise Besiedelung schließen lassen können. Es wäre nicht gänzlich undenkbar, dass die hier in der Nähe nachweislich tätigen Schmiede sich auf der „Häusel-Wiese“ in der Nähe des „Häusel-Born“ – zumindest vorübergehend – eine Wohnstatt eingerichtet hatten.
Hier endete die gemeinsame Grenze zu Oranien-Nassau mit den Ortschaften Hintermühlen, Langenhahn und Bellingen und es begann die Grenze zu Sayn-Hachenburg mit der Ortschaft Wölferlingen. Daher tragen die Steine ab der Nr. 20 auf der gegenüber-liegenden Seite die Kennzeichnung SH für Sayn-Hachenburg.
Sehr interessant hierzu ist, dass die Grenzsteine zwar durch die Steinmetze von 01 bis 30 durchnumeriert wurden, aber das Protokoll über die Steinsetzung an der gemeinschaftlichen Grenze zwischen Kurtrier und Oranien-Nassau vom
23. September 1780 mit der Nr. 19 - dem Dreiherrren-Stein - endet, das Protokoll über die weitere Steinsetzung an der gemeinschaftlichen Grenze zwischen Churtrier und Sayn-Hachenburg vom 25. September 1780 jedoch nicht mit der Nr. 20 weitergeht, sondern wieder mit der Nr. 1 anfängt !
Das bedeutet, dass der Stein mit der Nr. 1 (laut Protokoll) tatsächlich aber die Nr. 20 trägt und so weiter bis letztendlich im Stein Nr. 11 tatsächlich die Nr. 30 eingemeißelt war.
Dieses kommt daher, dass der Auftrag für den Steinmetz bereits in 1779 für 30 Steine erteilt wurde, aber im Laufe der Jahre 1779 und 1780 noch weitere Verhandlungen zwischen Kur-Trier und Sayn-Hachenburg dazu geführt haben, auch die bestehenden Grenz-Streitigkeiten der Gemeinden Düringen, Weidenhahn und Ewighausen mit den Gemeinden Wölferlingen, Freilingen, Maxsain und Zürbach gleich mit zu erledigen.
Aus dem Protokoll vom 25. September 1780 geht hervor, dass in diesem Zuge ab dem Stein Nr. 1 ( laut Protokoll ) am Häusel-Born insgesamt 63 Steine zu setzen waren, um auch diese Grenz-Streitigkeiten beizulegen und die Grenze endgültig festzulegen.
Der Stein Nr. 20 ( Protokoll Nr. 1) steht in süd-westlicher Richtung unterhalb der Böschung von der ehemaligen himburger Viehweide zum wölferlinger Wald und ist bei Windbruch durch den Orkan Kyrill in 2007 beschädigt worden.
Diese relativ starke Böschung ist mit Sicherheit nicht natürlichen Ursprunges, sondern hier kann man wieder genau erkennen, wie man früher aus den unwirtlichen
Gegenden des Westerwaldes landwirtschaftlich nutzbare Flächen gemacht hat. Über Generationen hinweg wurden die Steine immer bergab geschafft, wodurch sich unterseits mit der Zeit eine mit Feldsteinen befestigte Böschung bildete und oberseits eine zunehmend ebene Fläche.
Die folgende Nr. 21 ( Protokoll Nr. 2 ) ist schon vor langer Zeit zerstört worden und es ist lediglich noch ein Steinrest vorhanden.
Die Nr. 22 ( Protokoll Nr. 3 ) ist zwar auch beschädigt, steht aber immerhin noch an seinem original Standplatz. Von hier aus wird die Böschung zur Wölferlinger Grenze immer höher und diese wird in den alten Unterlagen als „Hoher Rain“ bezeichnet.
Bei der Nr. 23 ( Protokoll Nr. 4 ) ist ein größerer Schaden einmal repariert worden, jedoch gibt es einen neueren Schaden und der Stein sitz so tief, dass man davon ausgehen muß, dass der Stein im unteren Bereich gebrochen war und an seinem Standort wieder tiefer eingegraben wurde – wie im übrigen mehrere der anderen Steine wohl auch.
Dagegen befindet sich der Stein Nr. 24 ( Protokoll Nr. 5 ) noch in recht gutem Zustand, obwohl er über lange Jahre hinweg durch Windwurf in dem angrenzenden wölferlinger Wald regelrecht verschollen war.
Im April 1998 hat der rothenbacher Naturschutzverein „Schutz Einheimischer Natur – SEN Rothenbach e.V.“ diesen Stein wieder aus der Versenkung geholt und „sicherheitshalber“ auf dem Rand der Böschung neu aufgestellt.
Der korrekte Standplatz befände sich westlich am Fuß des „hohen Rain“.
Auf dem Weg vom Stein Nr. 21 zum Stein Nr. 25 ( Protokoll Nr. 6 ), der leider nur noch als Rest erkennbar ist, kommen wir mit ziemlicher Sicherheit dem früheren Standort der karolingischen Straßenfestung „Hermannsburg“ sehr nahe, denn in unmittelbarer Nähe befand sich in karolingischer Zeit die Kreuzung zweier alter Heerstraßen. Dabei handelte es sich einmal um die Rheinstraße von Neuwied nach Haiger, in unserem Bereich auch „rechte Landstraße“ genannt. Bei der anderen Heerstraße handelte es sich um eine Seitenspange der „Hohen Straße“ von Köln nach Frankfurt, die Hachenburg an die „Hohe Straße“ angeschlossen hat und „Poststraße“ genannt wurde.
Die Überwachung dieser Straßen und besonders der Kreuzung in der Nähe der himburger Anhöhe „Wetzstein“ war Aufgabe der „Hermannsburg“, deren genauer Standort immer noch verzweifelt gesucht wird.
Nach alten Lageplänen, die im Zuge der Grenzstreitigkeiten gefertigt wurden, wird
der sich hier der „neuen“ Grenze entlangziehende Bereich als „Hermannsburg“ bezeichnet, bzw. wird vermerkt: „Hermannsburg heißt dieser ganze Bezirk“.
Da dieses Bauwerk in 1780 vermutlich schon lange nicht mehr bestanden hat, sind für diesen Geländeteil unterschiedliche Bezeichnungen aufgekommen. Jedoch ist mit den Bezeichnungen Hermesburg oder Humesburg mit Sicherheit immer die Hermannsburg gemeint, weil keinesfalls mehr als 1 Bauwerk überhaupt denkbar gewesen wäre.
Mit absoluter Sicherheit lässt sich jedoch sagen, dass sich der Standort – wo genau auch immer in der Nähe der Grenze zwischen den Grenzsteinen Nr. 21 und Nr. 25 – im Bereich der heutigen Gemeinde Wölferlingen befunden hat.
Da sich im Lauf der Zeit so vieles verändert hat und früher eben nicht immer alles bereits schriftlich festgehalten wurde, ist vieles aus diesen alten Zeiten eben auch noch „rätselhaft“.
Nicht mehr rätselhaft ist es, ob die überlieferte Behauptung stimmt, dass der Wetzstein früher einmal zu Wölferlingen – und damit zu einem anderen Herrschaftsbereich – gehört hat, bis die streitbaren Himburger den Wölferlingern diesen Geländeteil streitig machten und letztendlich ihnen auch abgenommen haben.
Tatsächlich haben die Himburger große Teile des Bereiches „Wetzstein“ bereits vor 1750 angekauft und konnten dieses in den Verhandlungen der Jahre 1778 bis 1779 auch beweisen. Nicht beweisen konnte weder Himburg noch Wölferlingen, wem die Bereiche „Weiden“ und „Kumpf“ tatsächlich gehörten.
Daraufhin erfolgte die salomonische Entscheidung in dem Freilinger Vertrag vom
16.10.1779, wonach diese beiden Distrikte „ jedem Theil die Helfte, sodann der Gemeinde Wölferlingen noch fernere drey Morgen zufallen“.
Deshalb wurde die Vereinbarung getroffen, dass die neue und unveränderliche
Grenze – ausgehend vom Häuselborn - in gerader Linie mitten durch die Distrikte
„Weiden“ und „Kumpf“ gehen solle und den gegenseitigen Ansprüchen „gütlich entsaget wird“.
Vermerk für Historische Abteilung:
Am 20.09.2009 haben Klaus Huber und Max Stahl den bisher verschollenen Grenzstein Nummer 25 an der Grenze zu Wölferlingen wiederentdeckt.
Der Stein ist von seinem Sockel abgebrochen und war vermutlich nach den großen Windbrüchen durch Rücke-Arbeiten in eine nur schwer einsehbare Senke geraten.
Durch genaues Ausmessen auf Grund des Protokolles vom 25.02.1782 ( Dok 24 ) konnte der Standplatz identifiziert werden.
Die Fundstelle des Steines ist unweit des Standortes.
Der Stein ist in seinem oberen Teil so gut erhalten, dass er durchaus als Denkmal wieder aufgestellt werden kann.
Auf dem Weg zum Stein Nr. 26 (Protokoll Nr. 7 ) überqueren wir die heutige L 304, die - im Volksmund „Neue Straße“ genannt – die alte „Rheinstraße“ oder „rechte Landstraße“ ab 1876 ersetzt hat.
Der Stein Nr. 26 steht heute etwas verborgen im Wald und man darf davon ausgehen, dass das Gelände in den Jahren 1779 / 1780 sehr viel übersichtlicher war, wenn man von hier aus den Stein Nr. 25 hat erkennen können.
Schließlich handelt es sich hier um den Distrikt „Weiden“, der durch den Stein Nr. 26 mittig geteilt wurde.
Erst am Stein Nr. 27 ( Protokoll Nr. 8 ) kommen wir wieder in freies Gelände im Distrikt „Kumpf“ und können heute – wohl genau wie damals – den Stein
Nr. 28 ( Protokoll Nr. 9 ) erkennen. Die Steine Nr. 27 und Nr. 28 hat der Naturschutzverein durch beigestellte Pfähle abgesichert, damit diese historischen Grenz-Marken bei landwirtschaftlichen Arbeiten mit großen Maschinen nicht übersehen und dabei in Mitleidenschaft gezogen werden. Hier ist in alten Karten ein Landgraben mit Gebück vermerkt, das „die Gemeinde Rothenbach erkauft, und zu Acker gemacht hat“. Hieraus lässt sich erkennen, dass im Zeitpunkt der Vertragsschließung in 1780 wohl schon nicht mehr ganz so streng wie in früheren Zeiten auf die Abschottung gegenüber den Nachbarbesitzungen bestanden wurde.
In direkter Verlängerung der Linie von Stein Nr. 27 und Nr. 28 kommen wir in das unwirtlich feuchte Gebiet des „Winterbruch“ und finden hier den Stein Nr. 29 ( Protokoll Nr. 10 ) noch in recht gutem Zustand.
An diesem Stein biegt die Grenze fast rechtwinklig nach Süd-Westen ab bis zum leider total zerstörten, letzten
Stein Nr. 30 ( Protokoll Nr. 11 ). Ab diesem Grenzstein ging die Grenze weiter zwischen Kurtrier und Sayn-Hachenburg mit den Gemarkungen Obersayn und Düringen im Kurtrierischen und Wölferlingen im Sayn-Hachenburgischen und überquerte hier damals die „Alte Poststraße“, die im Protokoll einfach „Landstraße“ genannt wird und von hier aus durch den Distrikt „Winterbruch“ vorbei an Obersayn und dann weiter nach Hahn führte, wo sie wieder auf die „Hohe Straße“( heute B 8 ) stieß.
Einen kläglichen Rest dieses Steines – aber ausgerechnet mit den Initialen „CT“ – hat der Naturschutzverein SEN Rothenbach in 1998 noch sicherstellen können.
Dieses Fragment hat der Verein als Wand-Dekoration aufgearbeitet und der Gemeindeverwaltung Rothenbach übergeben, die dieses Andenken an vergangene Zeiten im Vorraum der Gemeindeverwaltung Rothenbach ausgestellt hat.
Wie ernst die Beteiligten die Sache genommen haben und wie wichtig ihnen der Vertrag damals war, können wir aus dem persönlichen Nachtrag des Kurfürsten zu Trier zum Freilinger Vertrag erkennen, der da lautete:
Als genehmigen Wir hiermit den ganzen Inhalt des abgehaltenen Protocollis und versprechen alles, was darin verhandelt, verglichen und vollzogen ist, stet, fest und unverbrüchlich zu halten, und in keine Weise dagegen zu handlen, noch soviel an uns ist, von anderen handelen zu lassen.
Diesen zu wahren Urkundt haben wir diese Ratification eigenhändig unterschrieben, und unser Kurfürstliches Insiegel beidrücken laßen.
So geschehen Ehrenbreitstein den 25. Febr. 1782.
Clemens Wenceslaus Kurfürst
In der Hoffnung, dass die geschichtlichen Vorgänge unserer Heimatgemeinde - wie sie auch Klemens Metzger in der Orts-Chronik von Rothenbach so anschaulich dargestellt hat – nicht in Vergessenheit geraten, hat die Beschreibung der Grenzversteinung an der rothenbacher Ortsgrenze zu Hintermühlen, Langenhahn, Bellingen und Wölferlingen erstellt
Klaus Huber
Im Jahre 2008
Ohne die finanzielle und tatkräftige
Unterstützung der nachfolgenden Sponsoren
wäre die Realisierung dieser CD-ROM Dokumentation
„Von Stein zu Stein” nicht möglich gewesen.
Wir möchten uns an dieser Stelle von ganzem
Herzen dafür bedanken.
Klaus Huber
Vorsitzender des gemeinnützigen
Naturschutzvereines
Schutz Einheimischer Natur –
SEN Rothenbach e.V.
Rothenbach, 15. November 2008
Ortsgemeinde 56244 Wölferlingen
Naturheilpraxis Scheibe von Kleist,
Hilmar Kopper
Firma Rudolf Schilling - Inh. C. Bachler GmbH,
Demmer Augenoptik - Inh. Thorsten Muhl,
Steuerbüro Waltraud Dell,
Toni Baumann Elektrotechnik,
Werbebahnhof, Thomas Stühn
Joachim Becker, KFZ-Technik,