Grenzbefestigungen

Um 1700 hat Kurtrier seine Grenzen im Westerwald gegenüber seinen Nachbarn durch massive Befestigungen gesichert.
So wurde je nach Gelände ein tiefer Graben ausgehoben und mit dem Aushub eine Erhöhung aufgebaut. Zum Teil wurden auch mit den an Ort und Stelle verfügbaren Lese-Steinen regelrechte Mauern aufgebaut. Meist wurde auch noch ein Gebück aus undurchdringlichen Dornen angelegt.
Diese Grenzen waren für Fuhrwerke nicht zu überwinden und für Menschen gab es Grenzdurchlässe, die mit einem Drehkreuz ( Wind-Verschlag ) gesichert waren.


Damit waren die Grenzen nur noch an den dafür vorgesehenen Stellen durchlässig; und eben diese Stellen konnte man dann - zwecks Einnahme-Erzielung durch Zoll - leicht überwachen.Da Rothenbach und Himburg damals von Fern- und Heerstraßen nicht direkt berührt wurden, hatte es auch keine Zollstation, sondern befand sich relativ unbedeutend und abgelegen im Kurfürstentum Trier.Natürlich aber wollte die kurfürstliche Verwaltung nicht, daß sich die Bevölkerung frei über die Grenzen bewegen konnte.Lieber hat man sie dann an ihren Ort gebannt und konnte dadurch auch leicht die volle Macht über seine Untertanen ausüben.

Um sich diese Macht über die Untertanen zu sichern, hat man diese verpflichtet, in Fronarbeit die nötigen Grenzsicherungs-Arbeiten kostenlos auszuführen. Alles unter dem Vorwand, daß sie dadurch vor Überfällen von außen geschützt seien (was ja nur bedingt stimmte).Man darf aber fest davon ausgehen, daß die damaligen Herrscher nicht nur wohlgesinnten Absichten verfolgten, sondern sich eher ihre wirtschaftlichen Pfründe - also Zehntabgaben - sichern wollten.Und dabei wurde nur bedingt darauf Rücksicht genommen, daß die armen westerwälder Bauern eigentlich voll damit beschäftigt waren, ihren Familien wenigstens ein einigermaßen erträgliches Leben zu sichern.

Auf jeden Fall sind diese umfangreichen Grenzsicherungen auch heute noch an den Ortsgrenzen Rothenbach über große Strecken gut erkennbar.Die neueste Rechtslage ab 2009 ist so, daß es sich um sogenannte Boden-Denkmäler handelt, die nunmehr grundsätzlich geschützt sind und zur künftigen Sicherung in einem Listenverfahren als Kleindenkmäler registriert werden. Aber auch ohne diese gesetzlichen Vorgaben sollten wir uns immer bewußt sein, daß es auch für zukünftige Generationen wichtig sein wird, etwas über die Vergangenheit ihrer Vorfahren in unserer Gemeinde zu erfahren und hier sogar noch Dinge aus dieser Zeit besichtigen zu können.

Der Naturschutzverein SEN Rothenbach e.V. möchte Sie ganz herzlich dazu einladen, sich über die noch vorhandenen Reste dieser historischen Vorgänge zu informieren und an einem Spaziergang entlang unserer Ortsgrenze zu unseren Nachbar-Gemeinden Brandscheid, Langenhahn-Hintermühlen, Bellingen und Wölferlingen teilzunehmen.


Die Präsentationwurde erstellt durch

Klaus Huber Vorsitzender des

SEN Rothenbach e.V.November 2009

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